Der WZV bittet um Unterstützung

Mönkloh

Sehr geehrte Damen und Herren,

  

vermehrt kommt es, in vielen Dörfern und Gemeinden im Kreisgebiet, zu Behinderungen der Abfallsammlung durch Bewuchs, der die Durchfahrt versperrt oder zu Beschädigungen an den Fahrzeugen führt. Hiervon sind oft nicht nur einzelne Grundstücke, sondern ganze Straßen betroffen, wenn die Problematik an einem an der Einfahrt gelegenen Grundstück auftritt. Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer in der Pflicht, den Bewuchs dauerhaft so weit zurückzuschneiden, dass eine ungehinderte Durchfahrt ganzjährig möglich ist.

Leider wird dies in der Praxis nicht immer gelebt, sodass die Logistikabteilung des WZV gezwungen ist, Aufforderungen zum Rückschnitt in Form von Anschreiben an die Eigentümer bzw. Anwohner zu verschicken damit die Abfallentsorgung aufrecht erhalten werden kann. Hierfür ist der Wege-Zweckverband jedoch generell nicht zuständig. Hinzu kommt, dass teilweise Privatstraßen betroffen sind, bei denen durch vertragliche Überlassungsregelungen o.ä. der Pflichtige für uns nicht zu ermitteln ist.

Wenn diese Schreiben erfolglos bleiben, wird das zuständige Ordnungsamt eingeschaltet, was doppelte Arbeit bedeutet. Teilweise gibt es auch bilaterale Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeit.

  

Wir bitten Sie daher heute um Ihre Unterstützung. Der WZV möchte zukünftig in diesen Fällen nicht mehr selbst tätig werden. Häufig sind die Problemstellen in den Gemeinden bereits bekannt oder auch Nachbarn beschweren sich. Bitte halten Sie in Ihren Gemeinden mit ein Auge darauf, dass die Lichtraumprofile freigeschnitten sind. Bitte ziehen Sie, wenn notwendig, selbst das zuständige Ordnungsamt hinzu.

Verkehrsinseln auf öffentlichen Straßen sind übrigens ebenfalls teilweise von Bewuchs, der die Durchfahrt behindert, betroffen.

Unsere benötigte Durchfahrtshöhe beträgt 4 m, die benötigte Durchfahrtsbreite 3,50 m. Auch im Sommer kann und muss ein Rückschnitt erfolgen, die Verkehrssicherungspflicht gem. § 32 Abs. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) steht hier über § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Eine reibungslos funktionierende Abfallsammlung ist unser gemeinsames Ziel. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

  

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team Einsatzleitung unter 04551 909191 oder zur Verfügung.

  

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Annika Trimpert
Bereichsreferentin
Abfallwirtschaft und Abfallanlagen